Corporate Governance-Bericht.
Für die Deutsche Telekom als international ausgerichtetem Konzern mit einer Vielzahl von Beteiligungen ist eine gute und nachhaltige Unternehmensführung (Corporate Governance) von besonderer Bedeutung. Dabei werden vom Unternehmen sowohl nationale Regelungen wie die Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ als auch internationale Standards eingehalten. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Überzeugung, dass eine gute Corporate Governance, welche die unternehmens- und branchenspezifischen Gesichtspunkte berücksichtigt, eine wichtige Grundlage für den Erfolg der Deutschen Telekom ist. Die Umsetzung und Beachtung dieser Grundsätze wird als zentrale Führungsaufgabe verstanden.
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2010 intensiv mit der Corporate Governance der Deutschen Telekom AG und des Konzerns sowie mit den Inhalten des Corporate Governance Kodex befasst. Die Deutsche Telekom AG hat in diesem Berichtszeitraum erneut sämtlichen Empfehlungen des Corporate Governance Kodex entsprochen. Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG konnten daher am 30. Dezember 2010 eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex abgeben:
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz
I. Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Erklärung nach § 161 Aktiengesetz am 5. Januar 2010 den vom Bundesministerium der Justiz am 5. August 2009 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ ohne Ausnahme entsprochen wurde.
II. Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG erklären weiter, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 2. Juli 2010 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ ohne Ausnahme entsprochen wird.
Diese Entsprechenserklärung kann auch über die Internetseite der Deutschen Telekom (www.telekom.com) eingesehen werden. Auf dieser Internetseite sind auch die nicht mehr aktuellen Entsprechenserklärungen der vergangenen Jahre zugänglich.
Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen und stehen in regelmäßigem Kontakt. Bei der Deutschen Telekom AG finden jährlich regelmäßig vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. Im Geschäftsjahr 2010 fand zusätzlich eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung sowie eine Klausur zur strategischen Ausrichtung des Unternehmens statt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Planung, die Risikosituation, das Risikomanagement, die Compliance und über etwaige Abweichungen der Geschäftsentwicklung von der ursprünglichen Planung. Berichte des Vorstands werden regelmäßig schriftlich erstattet. Die Berichtspflichten des Vorstands sind durch den Aufsichtsrat über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehend konkretisiert worden. Die Arbeit der Organe Vorstand und Aufsichtsrat ist jeweils in einer Geschäftsordnung geregelt. Die Geschäftsordnung des Vorstands regelt insbesondere die Geschäftsverteilung des Vorstands sowie die erforderlichen Beschlussmehrheiten. Der Vorstandsvorsitzende hat regelmäßigen Informationsaustausch mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Einzelheiten zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat können den Seiten 24 – 31 des Geschäftsberichts entnommen werden.
Zusammensetzung des Vorstands. Die Geschäftsverteilung des Vorstands sieht acht Vorstandsbereiche vor: Den Vorstandsvorsitzenden, den Vorstand Finanzen, den Vorstand Personal, den Vorstand Daten-schutz, Recht und Compliance, den Vorstand T-Systems, den Vorstand Deutschland, den Vorstand Technologie und Innovation und den Vorstand Europa. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen des ihm zugewiesenen Aufgabenbereichs allein geschäftsführungsbefugt. Bestimmte Angelegenheiten entscheidet der Vorstand in seiner Gesamtheit. Außerdem kann jedes Vorstandsmitglied dem Gesamtvorstand Angelegenheiten zur Beschlussfassung vorlegen. Für die Mitglieder des Vorstands gilt grundsätzlich eine Altersgrenze von 62 Jahren.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG setzt sich aus zwanzig Mitgliedern zusammen, je zehn Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt.
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