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Die hier dargestellten Personalumbauinstrumente sind zum Teil gesetzlich verankert, so z.B. das Gesetz für den vorzeitigen Ruhestand für Beamte. Für die bei der Deutschen Telekom beschäftigten Beamten bietet das Gesetz die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ab dem vollendeten 55. Lebensjahr in den vorzeitigen Ruhestand zu treten. Mit Inkrafttreten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes wurde die Vorruhestandsregelung für Beamte bis zum 31. Dezember 2012 verlängert. Eine Inanspruchnahme in den Jahren 2011 und 2012 bedarf allerdings eines Vorstandsbeschlusses.
Die übrigen Personalrückstellungen umfassen eine Vielzahl von Einzelthemen wie Rückstellungen für Entgeltabgrenzungen, Beihilfen und Jubiläumszuwendungen. Die Aufwendungen werden verursachungsgerecht den Funktionskosten bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zugeordnet.
Die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen enthalten die geschätzten Kosten für den Abbruch und das Abräumen eines Vermögenswerts und die Wiederherstellung des Standorts, an dem er sich befindet. Die geschätzten Kosten sind Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten des betreffenden Vermögenswerts.
Die Rückstellungen für Prozessrisiken beinhalten im Wesentlichen mögliche Inanspruchnahmen aus anhängigen Klagen.
Die Rückstellungen für Vertriebs- und Einkaufsunterstützungen beinhalten Händlerprovisionen, Werbekostenzuschüsse und Rückvergütungen.
Die übrigen sonstigen Rückstellungen beinhalten neben Rückstellungen im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen und Standortschließungen, Rückstellungen für Altlasten und Umweltrisiken sowie Rückstellungen für Gewährleistungen eine Vielzahl weiterer Sachverhalte mit Wertansätzen von im Einzelfall nur untergeordneter Bedeutung.
14 Übrige Schulden.
  31.12.2010
Mio. €
31.12.2009
Mio. €
 
Abgegrenzte Umsatzerlöse 1 980 2 095
Vorzeitiger Ruhestand 2 325 1 819
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 1 221 1 178
Verbindlichkeiten aus „Straight line lease“ 1 080 845
Sonstige abgegrenzte Erlöse 601 527
Übrige sonstige Schulden 907 1 082
  8 114 7 546
 
15 Eigenkapital.
Gezeichnetes Kapital.
Zum 31. Dezember 2010 beträgt das Grundkapital der Deutschen Telekom 11 063 Mio. €. Das Grundkapital ist in 4 321 319 206 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt.
  2010
  Tsd. Stück %
 
Bund 646 575 15,0
KfW Bankengruppe 735 662 17,0
Streubesitz 2 939 082 68,0
davon: Blackstone Group 191 700 4,4
davon: BlackRock 145 762 3,4
  4 321 319 100,0
 
Kapitalherabsetzung. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 2. November 2011 Aktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 1 116 497 918,20 € mit folgender Maßgabe zu erwerben: Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, entfallen zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs .2 Sätze 2 und 3 AktG zu beachten. Der Erwerb darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien erfolgen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens in Teiltranchen, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen. Der Erwerb kann auch durch von der Deutschen Telekom AG im Sinn von § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen oder durch Dritte für Rechnung der Deutschen Telekom AG oder für Rechnung von nach § 17 AktG abhängigen Konzernunternehmen der Deutschen Telekom AG durchgeführt werden. Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse. Er kann stattdessen auch mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kauf- oder Aktientauschangebots erfolgen, bei dem, vorbehaltlich eines zugelassenen Ausschlusses des Andienungsrechts, der Gleichbehandlungsgrundsatz ebenfalls zu wahren ist.
Der Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Mai 2010 hat den Vorstand u.a. auch dazu ermächtigt, Aktien der Deutschen Telekom AG, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 27. Juli 2010 die Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms beschlossen.

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